Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft. In erster Linie bezweckt sie die Förderung wissenschaftlicher Belange auf dem Gebiet des Medizinrechts. Die DGMR ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).

Entsprechend setzt auch die Mitgliedschaft in der DGMR den Nachweis einer nachhaltigen wissenschaftlichen Betätigung auf dem Gebiet des Medizinrechts voraus. Diese kann ausgehend von der medizinischen oder der juristischen Fachwissenschaft erfolgen, da die DGMR Mitglieder aus beiden Disziplinen hat und aufnimmt. Eine ausschließlich praktische Betätigung im Bereich des Medizinrechts reicht nicht aus.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 65,00 € und berechtigt zum vergünstigten Bezug der Zeitschrift Medizinrecht.

Wird die Aufnahme in die DGMR beantragt, so sind folgende Unterlagen bei der Vizepräsidentin, Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig, einzureichen:

  • Angaben zur Person
  • Berufliches curriculum vitae
  • Nachweis der wissenschaftlichen Aktivitäten im Bereich des Medizinrechts (Publikationen, Qualifikationsarbeiten, Vortragstätigkeiten)

Kontaktperson

  • Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig
  • alexandra.jorzig@jorzig.de
  • DGMR e.V.
    c/o Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig
    Königsallee 31
    40212 Düsseldorf
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